Versandkosten

Die Versandkosten variieren produktbezogen, je nachdem, ob ein Standardversand oder ein Gefahrgutversand nötig ist.

Versandkosten / Lieferzeit innerhalb von Deutschland

  • Bis zu einem Warenwert von € 500,- netto berechnen wir Versandkosten in Höhe von € 10,49 und bei Gefahrengut € 49,- innerhalb Deutschland
  • bei Lieferungen auf die deutschen Inseln können sich die Versandkosten gegebenenfalls erhöhen
  • Ab einen Warenwert von € 500,- netto liefern wir innerhalb von Deutschland versandkostenfrei (Ausnahme: 200L Fässer)

Versandkosten nach Österreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg

Bei Lieferungen nach Österreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande fallen folgende Versandkosten an:

  • Wir berechnen Versandkosten in Höhe von € 18,- und bei Gefahrengut € 49,-

Versand in die restlichen Länder

Lieferung in das übrige EU und Nicht-EU Ausland sind nach Absprache jederzeit möglich. Bitte nehmen sie bei Bedarf Kontakt zu uns auf!

Versand und Gefahrenübergang

Uns bleibt die Wahl des Versands vorbehalten. Fracht- und versandkostenfreie Lieferung bedarf einer vorherigen Vereinbarung in Textform.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen (auch künftigen) Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufern, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir mit dem Käufern ein Kontokorrentverhältnis führen, bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Solange das Eigentum nicht an den Käufer übergegangen ist, ist dem Käufer die Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg untersagt. Lediglich eine Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist erlaubt. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur Tilgung seine Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer in voller Höhe an uns ab. Wir sind berechtigt, alle Auskünfte und Unterlagen einzufordern, die zum Einzug nötig sind. Im kaufmännischen Verkehr ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Vorbehaltes gegen Feuer, Wasser und (Einbruchs-)Diebstahl zu versichern. Alle Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Werden Forderungen des Käufers im kaufmännischen Verkehr aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt uns der Käufer bereits jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Käufer.