Versandkosten

Die Versandkosten variieren produktbezogen, je nachdem, ob ein Standardversender (z.B. GLS etc.) oder eine Spedition (Sperrgut & schwere Ware) für die Zustellung eingesetzt wird. Zudem wird Ihnen ggf. die Ware auch direkt vom Hersteller zugestellt (Drop Shipment).

Versandkosten / Lieferzeit innerhalb von Deutschland

  • Bis zu einem Warenwert von € 300,- netto und einem Gewicht von maximal 20kg berechnen wir Versandkosten in Höhe von € 7,90
  • bei Lieferungen auf die deutschen Inseln können sich die Versandkosten gegebenenfalls erhöhen
  • Ab einen Warenwert von € 300,- netto liefern wir bei einem Versandgewicht von maximal 20kg innerhalb von Deutschland versandkostenfrei
  • Die Regellaufzeit beträgt hier bei Paketversand ca. 1 Tag
  • Lieferungen über einem Versandgewicht von 20 kg erfolgen per Spedition
  • Die Kosten hierzu teilen wir Ihnen umgehend nach ihrer Bestellung mit

Versandkosten / Lieferzeit nach Österreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande

Bei Lieferungen nach Österreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande fallen folgende Versandkosten an:

  • Bis zu einem Warenwert von € 400,- netto berechnen wir Versandkosten in Höhe von € 17,90
  • Ab einen Warenwert von € 400,- netto berechnen wir bei einem Versandgewicht von maximal 20kg nach Österreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande Versandkosten in Höhe von € 19,90
  • Die Regellaufzeit beträgt hier bei Paketversand ca. 2 Tage
  • Lieferungen über einem Versandgewicht von 20 kg erfolgen per Spedition
  • Die Kosten hierzu teilen wir Ihnen umgehend nach ihrer Bestellung mit

Versand in die restlichen Länder

Lieferung in das übrige EU und Nicht-EU Ausland sind nach Absprache jederzeit möglich. Bitte nehmen sie bei Bedarf Kontakt zu uns auf!

Versand und Gefahrenübergang

Uns bleibt die Wahl des Versands vorbehalten. Fracht- und versandkostenfreie Lieferung bedarf einer vorherigen Vereinbarung in Textform.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen (auch künftigen) Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufern, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir mit dem Käufern ein Kontokorrentverhältnis führen, bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Solange das Eigentum nicht an den Käufer übergegangen ist, ist dem Käufer die Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg untersagt. Lediglich eine Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist erlaubt. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur Tilgung seine Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer in voller Höhe an uns ab. Wir sind berechtigt, alle Auskünfte und Unterlagen einzufordern, die zum Einzug nötig sind. Im kaufmännischen Verkehr ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Vorbehaltes gegen Feuer, Wasser und (Einbruchs-)Diebstahl zu versichern. Alle Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Werden Forderungen des Käufers im kaufmännischen Verkehr aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt uns der Käufer bereits jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Käufer.